Zweiphasenausbildung

Alle die ab 1. Dezember 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis einreicht haben, erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Dauer der Probezeit

3 Jahre, sofern keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden (Verzeigungen).

Unbefristeter Führerausweis

Nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der 2tägigen Weiterausbildung. Ohne weitere Prüfung.

Dauer der Weiterausbildung

16 Stunden auf 2 Kurstage verteilt. Der erste Kurstag innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises. Der zweite Kurstag, rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit.

Grundsätzlich ist die Weiterausbildung mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Bei Bedarf kann vom Kursveranstalter ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden.

Kosten der Weiterausbildung

Zwischen 700.- + 800.- SFr., je nach Anbieter.

Folgen bei

Fehlender, nicht absolvierter Weiterbildung:

der/die Inhaber/in des Führerausweises verliert sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Auf gebührenpflichtiges Gesuch hin kann die Weiterbildung während einer Nachfrist von 3 Monaten nachgeholt werden. Sonst geht alles verloren, also auch bestandene Prüfungen wie Theorie und Führerprüfung!

Führerausweisentzug während der Probezeit:
die Probezeit wird um ein Jahr verlängert, bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis!

Für nähere rechtliche Informationen, bitte im Internet auf www.stva.zh.ch, www.astra.admin.ch, oder www.vsr.ch.

 


Wo kann ich die Weiterausbildung machen?

Ich empfehle das Drive Z auf dem alten Militärflughafen in Dübendorf. Dort werdet Ihr von erfahrenen und kompetenten Fahrlehrern betreut. Nähere Informationen unter www.drivez.ch

 

Informationen zum Führerausweis auf Probe.


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